In Österreich unterliegt Cannabis den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes (SMG). Die Einstufung von Cannabis als Suchtgift im Sinne des Gesetzes stützt sich auf das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel. Nach dem Gesetz ist zu bestrafen, wer Cannabis erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft.
Besitz und Verkauf von Samen ?
Der Besitz von Samen und nicht THC-hältigen Blättern der zur Gattung Cannabis Sativa gehörenden Pflanzen ist nach dem Suchtmittelgesetz nicht verboten und daher nach diesem auch nicht strafbar.
Anbau und Besitz von Cannabispflanzen ?
Entscheidend ist der Zweck des Anbau- und Besitzes. Strafbar ist nur der Anbau der Cannabispflanze mit dem Vorsatz, durch die Trennung der Cannabisblüten und des Cannabisharzes um “Suchtgift” zu
gewinnen.
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